Alle Jahre wieder...
Nach dem Weihnachtsfest bekommen getrennte Familien zum Jahreswechsel zusätzlich eine neue Düsseldorfer Tabelle 2025 beschert. Anders, als in den letzten Jahren sind die Änderungen gegenüber 2024 moderat und werden durch die leichte Erhöhung des Kindergeldes nochmals abgemildert. Einfacher wäre es für alle Beteiligten gewesen, die Tabelle 2024 unverändert zu lassen.
Änderungen bei den Tabellenbeträgen
bei 100 % des Mindestunterhalts (Einkommen bis 2100 Euro):
- 2 Euro von 580 auf 582 Euro in der ersten Alterstufe
- 3 Euro von 551 auf 554 Euro in der zweiten Altersstufe
- 4 Euro von 645 auf 649 Euro in der dritten Altersstufe
bei 200 % des Mindestunterhalts (Einkommen bis 11.200 Euro):
- 4 Euro von 960 auf 964 Euro in der ersten Alterstufe
- 6 Euro von 1102 auf 1108 Euro in der zweiten Alterstufe
- 8 Euro von 1290 auf 1298 Euro in der dritten Alterstufe
Änderungen beim Kindergeld
In letzter Minute wurde das Kindergeld zugunsten der Unterhaltszahler von 250 auf 255 Euro erhöht. Dadurch war das OLG Düsseldorf genötigt, die Seite 6 der Tabelle mit den Zahlberträgen nocheinmal abzuändern. Der Mindestunterhalt in der ersten Altersstufe ist dadurch sogar um 50 Cent gesunken. Aber die Dankbarkeit der betroffenen Familien dürfte sich in Grenzen halten.
Änderungen beim Bedarf studierender Kinder mit eigener Wohnung
Der Bedarf erhöht sich von 930 auf 990 Euro. Die dort eingearbeitete Warmmiete erhöht sich von 410 auf 440 Euro.
Keine Änderungen beim angemessenen und notwendigen Selbstbehalt
Es bleibt beim angemessenen Selbstbehalt von 1750 € sowie beim notwendigen Selbstbehalt von 1200 für nicht Erwerbstätige und bei 1450 Euro für Erwerbstätige. Die darin eingearbeiteten Warmmieten von 650 Euro und von 520 Euro bleiben anders als bei den Studenten unverändert.
Getrennt lebende Familien unter Druck
Nach exorbitanten Preissteigerungen für Heizung und Strom, explodierenden Mieten und stark verteuerten Nahrungsmitteln scheinen die Düsseldorfer Richter mit ihrem Latein am Ende zu sein. Denn auf der einen Seite ist der Bedarf der Kinder deutlich gestiegen, die Leistungsfähigkeit der Unterhaltszahler aber gesunken.
Diese Entwicklung lässt sich weder mit einem immer weiter steigenden Tabellenunterhalt kompensieren, noch durch eine minimale Erhöhung des Kindergeldes, sondern nur durch eine Politik, die bei den Ursachen der Preissteigerungen ansetzt und alles dafür tut, sie zu beseitigen.